{"id":1021,"date":"2022-05-05T11:30:14","date_gmt":"2022-05-05T09:30:14","guid":{"rendered":"https:\/\/nordiska.de\/akademie\/?p=1021"},"modified":"2025-05-15T14:34:53","modified_gmt":"2025-05-15T12:34:53","slug":"merkblatt-psa-im-gesundheitswesen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nordiska.de\/akademie\/ratgeber\/merkblatt-psa-im-gesundheitswesen\/","title":{"rendered":"Merkblatt PSA im Gesundheitswesen"},"content":{"rendered":"\t\t
Die TRBA 250 beschreibt den Stand der Technik f\u00fcr Arbeitshygiene im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Sie findet Anwendung in Bereichen in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden.<\/p>
Im Zentrum steht die Gef\u00e4hrdungsbeurteilung endsprechend den durchzuf\u00fchrenden T\u00e4tigkeiten im Arbeitsbereich der Gesundheitseinrichtung, sowie die Wahl der geeigneten Schutzma\u00dfnahmen. Grunds\u00e4tzlich muss der Arbeitgeber nach \u00a78 Absatz 4 Nummer 4 BioStoffVerordnung geeignete PSA zur Verf\u00fcgung stellen, wenn die baulichen, technischen und organisatorischen Ma\u00dfnahmen nicht ausreichen, um die Gef\u00e4hrdung durch Infektionserreger auszuschlie\u00dfen oder hinreichend zu verringern. Die geeignete PSA ist auf Grundlage der Ergebnisse der Gef\u00e4hrdungsbeurteilung zu w\u00e4hlen.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t
T\u00e4tigkeiten, bei denen kein Umgang oder sehr selten ein geringf\u00fcgiger Kontakt mit potenziell infekti\u00f6sem Material, wie K\u00f6rperfl\u00fcssigkeiten, -ausscheidungen oder Gewebe und keine offensichtliche sonstige Ansteckungsgefahr besteht.<\/p>
Einsatz PSA (PSA Kat. I ausreichend): T\u00e4tigkeiten, bei denen es regelm\u00e4\u00dfig und nicht nur in geringf\u00fcgigem Umfang zum Kontakt mit potenziell infekti\u00f6sem Material, wie K\u00f6rperfl\u00fcssigkeiten, -ausscheidungen oder Gewebe kommen kann. Einsatz PSA (PSA Kat. II oder Kat. III) Es liegen biologische Arbeitsstoffe vor, die schon in niedriger Konzentration eine Infektion bewirken k\u00f6nnen oder es k\u00f6nnen hohe Konzentrationen von biologischen Arbeitsstoffen auftreten. Und es werden T\u00e4tigkeiten durchgef\u00fchrt, die eine \u00dcbertragung m\u00f6glich machen, z.B. Gefahr von Aerosolbildung, Spritzern oder Verletzungen.<\/p> Einsatz PSA (PSA Kat. II oder Kat. III):
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Oder eine offensichtlich sonstige Ansteckungsgefahr etwa durch eine luft\u00fcbertragende Infektion oder durch Stich- und Schnittverletzungen besteht.<\/p>
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