Die TRBA 250 beschreibt den Stand der Technik für Arbeitshygiene im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege. Sie findet Anwendung in Bereichen in denen Menschen medizinisch untersucht, behandelt oder gepflegt werden.
Im Zentrum steht die Gefährdungsbeurteilung endsprechend den durchzuführenden Tätigkeiten im Arbeitsbereich der Gesundheitseinrichtung, sowie die Wahl der geeigneten Schutzmaßnahmen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber nach §8 Absatz 4 Nummer 4 BioStoffVerordnung geeignete PSA zur Verfügung stellen, wenn die baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung durch Infektionserreger auszuschließen oder hinreichend zu verringern. Die geeignete PSA ist auf Grundlage der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung zu wählen.
Schutzstufe und Schutzmaßnahme
Tätigkeiten, bei denen kein Umgang oder sehr selten ein geringfügiger Kontakt mit potenziell infektiösem Material, wie Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder Gewebe und keine offensichtliche sonstige Ansteckungsgefahr besteht.
Einsatz PSA (PSA Kat. I ausreichend):
- Keine besonderen Anforderungen an die Schutzkleidung
Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und nicht nur in geringfügigem Umfang zum Kontakt mit potenziell infektiösem Material, wie Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder Gewebe kommen kann.
Oder eine offensichtlich sonstige Ansteckungsgefahr etwa durch eine luftübertragende Infektion oder durch Stich- und Schnittverletzungen besteht.
Einsatz PSA (PSA Kat. II oder Kat. III)
- Schutzkleidung
- Schutzhandschuhe
- Augen und Gesichtsschutz
Es liegen biologische Arbeitsstoffe vor, die schon in niedriger Konzentration eine Infektion bewirken können oder es können hohe Konzentrationen von biologischen Arbeitsstoffen auftreten. Und es werden Tätigkeiten durchgeführt, die eine Übertragung möglich machen, z.B. Gefahr von Aerosolbildung, Spritzern oder Verletzungen.
Einsatz PSA (PSA Kat. II oder Kat. III):
- Schutzkleidung
- Schutzhandschuhe
- Augen und Gesichtsschutz
Tätigkeiten im Rahmen der Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten, die mit einem hochkontagiösen lebensbedrohlichen Krankheitserreger infiziert sind, oder bei denen ein entsprechender Verdacht vorliegt.
Einsatz PSA (i.d.R. PSA Kat. III):
- Schutzkleidung
- Schutzhandschuhe
- Augen und Gesichtsschutz
Risikokategorie von PSA
Kategorie I
Umfasst ausschließlich folgende Risiken:
a) oberflächliche mechanische Verletzungen;
b) Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln oder längerer Kontakt mit Wasser;
c) Kontakt mit heißen Oberflächen, deren Temperatur 50 °C nicht übersteigt;
d) Schädigung der Augen durch Sonneneinstrahlung (außer bei Beobachtung der Sonne);
e) Witterungsbedingungen, die nicht von extremer Art sind.
Kategorie III
Umfasst ausschließlich Risiken, die zu sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden im Zusammen mit Folgendem führen können:
a) gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische
b) Atmosphären mit Sauerstoffmangel
c) schädliche biologische Agenzien
d) ionisierende Strahlung
e) warme Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von 100 °C oder mehr
f) kalte Umgebung, die vergleichbare Auswirkungen hat wie eine Umgebung mit einer Lufttemperatur von – 50 °C oder weniger
g) Stürze aus der Höhe
h) Stromschlag und Arbeit an unter Spannung stehenden Teilen
i) Ertrinken
j) Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen
k) Hochdruckstrahl
l) Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche
m) schädlicher Lärm
Kategorie II umfasst Risiken, die nicht unter Kategorie I oder Kategorie III aufgeführt sind.